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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für autorisierte B2B-Reisebüros

ZWECK UND ABSICHT

Travel Terminus Private Limited befindet sich unter:
407-412, President Plaza, Thaltej, SG Highway
380058, Gujarat, Ahmedabad, Indien

Durch den Zugriff auf diese Website gehen wir davon aus, dass Sie diese Nutzungsbedingungen vollständig akzeptieren. Nutzen Sie die Website von Travel Terminus Partner nicht weiter, wenn Sie nicht alle auf dieser Seite aufgeführten Nutzungsbedingungen akzeptieren.

Die folgende Terminologie gilt für diese Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung und Haftungsausschluss sowie einige oder alle Vereinbarungen:

„Kunde“, „Sie“ und „Ihr“ beziehen sich auf Sie, die Person, die auf diese Website zugreift und die Nutzungsbedingungen des Unternehmens akzeptiert.

„Das Unternehmen“, „Uns selbst“, „Wir“, „Unser“ und „Uns“ beziehen sich auf unser Unternehmen.

„Partei“, „Parteien“ oder „Uns“ bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf uns selbst oder entweder auf den Kunden oder uns selbst.

Alle Bedingungen beziehen sich auf das Angebot, die Annahme und die Gegenleistung für die Zahlung, die erforderlich ist, um den Prozess unserer Unterstützung für den Kunden auf die am besten geeignete Weise durchzuführen, sei es durch formelle Treffen von fester Dauer oder auf andere Weise, mit dem ausdrücklichen Zweck, die Bedürfnisse des Kunden in Bezug auf die Bereitstellung der angegebenen Dienstleistungen/Produkte des Unternehmens in Übereinstimmung mit und vorbehaltlich des geltenden indischen Rechts zu erfüllen.

Jegliche Verwendung der oben genannten Terminologie oder anderer Wörter im Singular, Plural, in Groß- und Kleinschreibung und/oder er/sie oder sie gilt als austauschbar und bezieht sich daher auf dasselbe.

1. DEFINITIONEN

In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die ihnen unten zugewiesene Bedeutung:

  • „Reiseterminus“ / „TT“
    Der Flugbuchungsanbieter, der die Plattform betreibt und Tickets an registrierte B2B-Agenten ausstellt.
  • „Agentur“ / „B2B-Agent“
    Jedes Reisebüro, Reisemanagementunternehmen oder Firmenbuchungsunternehmen, das den Registrierungsprozess abgeschlossen und von TT genehmigt wurde.
  • „Plattform“
    Die Online-Buchungsmaschine von Travel Terminus, das Backoffice-System, API-Verbindungen und alle zugehörigen Buchungsschnittstellen.
  • „Ticket“
    Alle über die Plattform ausgestellten Flugtickets, elektronischen Tickets (E-Tickets) oder Buchungsbestätigungen.
  • „Rechnung“
    Alle von TT an die Agentur für Tickets oder Dienstleistungen ausgestellten Rechnungen, Kontoauszüge oder Gebührendokumente.
  • „Tarifregeln“
    Die von der ausführenden Fluggesellschaft festgelegten Bedingungen für Rückerstattungen, Änderungen, Stornierungen und andere Ticketbeschränkungen.
  • „GDS“
    Globales Vertriebssystem (z. B. Amadeus, Sabre, Galileo), das zur Beschaffung und Buchung von Fluginventar verwendet wird.
  • „Low-Cost-Carrier“ (LCC)
    Eine Billigfluggesellschaft, die außerhalb des Standard-GDS-Vertriebs operiert und ihre eigenen Regeln für nicht erstattungsfähige Tickets vorschreibt.
  • „Stornierung“
    Eine Kundenstornierung eines Fluges liegt vor, wenn der Reisende die Stornierung seiner bestätigten Buchung vor Reiseantritt beantragt, vorbehaltlich der Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft und der geltenden Stornierungsgebühren.
  • „Rückerstattung“
    „Rückerstattung an den Kunden nach Flugstornierung (durch den Kunden)“ bezeichnet den Betrag, der dem Passagier zurückerstattet wird, nachdem er seine Flugbuchung freiwillig storniert hat, gemäß den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft und den geltenden Abzügen.

2. REGISTRIERUNG & AUTORISIERUNG

2.1 Teilnahmeberechtigung

  • Die Agentur muss in dem Land, in dem sie tätig ist, eine gesetzlich eingetragene Geschäftseinheit sein.
  • Die Agentur muss über alle geltenden Reisebürolizenzen, eine IATA-Akkreditierung (falls erforderlich) oder gleichwertige behördliche Genehmigungen verfügen.

1. PAN-Karte und Gründungsurkunde für Indien

2. Gründungsurkunde für Reiseunternehmen außerhalb Indiens

  • Einzelpersonen oder Unternehmen, die als Einzelhandelsreisebüros tätig sind und ohne gültigen Gewerbeschein direkt an die Öffentlichkeit verkaufen, sind von der B2B-Registrierung ausgeschlossen.


2.2 Registrierungsprozess

  1. Die Agentur muss das TT B2B-Registrierungsformular korrekt und vollständig ausfüllen.
  2. TT behält sich das alleinige Recht vor, eine Registrierung nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen zu genehmigen oder abzulehnen.
  3. Nach der Genehmigung stellt TT der Agentur Anmeldedaten aus, die den Zugriff auf die Plattform ermöglichen.
  4. Die Agentur trägt die alleinige Verantwortung für die Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Anmeldedaten und aller über ihr Konto durchgeführten Aktivitäten.
  5. Jeder Verdacht auf unbefugten Zugriff oder Sicherheitsverstöße muss TT unverzüglich gemeldet werden.


2.3 Unteragenten

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TT darf die Agentur Unteragenten, Franchisenehmern oder Dritten keinen Zugang zur Plattform gewähren. Die Agentur bleibt allein verantwortlich für alle über ihr Konto durchgeführten Buchungen und Transaktionen, unabhängig davon, wer diese vornimmt.


3. TICKETBUCHUNG, AUSSTELLUNG UND GENAUIGKEIT

3.1 Allgemeine Buchungspflichten

  • Alle Buchungen müssen in gutem Glauben und im Hinblick auf echte Reiseanforderungen erfolgen.
  • Die Agentur ist dafür verantwortlich, dass alle zum Zeitpunkt der Buchung eingegebenen Passagierdaten (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Nationalität, Kontaktdaten) korrekt und vollständig sind.
  • TT übernimmt keine Haftung für Buchungsfehler, einschließlich falsch geschriebener Namen oder falscher Reisedaten, die auf eine fehlerhafte Datenübermittlung durch die Agentur zurückzuführen sind.
  • Es ist die Pflicht der Agentur, alle Buchungsdetails zu überprüfen, bevor sie einen Kauf bestätigt.


3.2 Änderungen des Passagiernamens

Aufgrund der betrieblichen Einschränkungen von Flugreservierungssystemen und GDS-Plattformen sind Korrekturen oder Änderungen des Passagiernamens nach der Ticketausstellung möglicherweise nicht zulässig. Jede zulässige Namensänderung unterliegt den Tarifbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft und kann zusätzliche Gebühren verursachen. TT übernimmt keine Verantwortung für Buchungen, die von der Fluggesellschaft aufgrund von Namensunterschieden storniert werden.


3.3 Doppelte Buchungen

Doppelte Buchungen (d. h. mehr als eine aktive Reservierung für denselben Passagier auf derselben Route und demselben Datum) sind strengstens untersagt. Fluggesellschaften können alle doppelten Buchungen ohne Vorankündigung und ohne Rückerstattung einseitig stornieren. TT übernimmt keine Haftung für Verluste, die aus Doppelbuchungen durch die Agentur entstehen.


3.4 Besondere Passagiere

Tickets für unbegleitete Minderjährige, Passagiere, die besondere Unterstützung benötigen, schwangere Passagiere über 28 Wochen oder medizinisch untaugliche Reisende müssen direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder über eine spezialisierte Agentur gebucht werden. TT akzeptiert keine Buchungen für solche Passagiere über die Plattform.


3.5 Low-Cost-Carrier (LCC)-Buchungen

  • LCC-Tickets müssen sofort gekauft werden und können nicht reserviert oder reserviert werden.
  • LCC-Tarife sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Alle Änderungen (Name, Datum, Route) unterliegen LCC-spezifischen Richtlinien und können erhebliche zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
  • Die Agentur muss sich vor der Buchung mit den Richtlinien der einzelnen LCC vertraut machen.


4. PREISE, PREISE UND RECHNUNGSSTELLUNG

4.1 Tarife

  • Alle auf der Plattform angezeigten Tarife unterliegen der Verfügbarkeit und können sich jederzeit ändern, bis eine Buchung bestätigt und ein Ticket ausgestellt wird.
  • Die Tarife werden in der auf der Plattform angegebenen Währung angezeigt. Gegebenenfalls anfallende Währungsumrechnungsgebühren liegen in der Verantwortung der Agentur.
  • Die Servicegebühren und anfallenden Steuern von TT sind im angegebenen Preis enthalten, sofern nicht anders angegeben.


4.2 Rechnungsstellung

  1. TT stellt der Agentur für jedes bestätigte Ticket oder jeden bestätigten Ticketstapel eine Rechnung aus.
  2. Die Agentur muss jede Rechnung prüfen und alle umstrittenen Punkte innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Rechnungsdatum schriftlich vorbringen. Geschieht dies nicht, gilt dies als Annahme der Rechnung.
  3. Alle Zahlungen müssen innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsdatum bei TT eingehen, es sei denn, es wurde schriftlich eine Kreditvereinbarung vereinbart.
  4. Wenn ein Guthabenkonto vorhanden ist, werden alle bei TT eingehenden Zahlungen zunächst auf den ältesten ausstehenden Saldo und dann auf die jüngste Rechnung angerechnet.

4.3 Zahlungsverzug

Für nicht bis zum Fälligkeitsdatum beglichene Rechnungen wird eine Finanzierungsgebühr in Höhe des nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatzes erhoben, die vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der vollständigen Zahlung berechnet wird. TT behält sich das Recht vor, den Zugang zur Plattform zu sperren und die Ausstellung von Tickets zurückzuhalten, bis alle überfälligen Beträge beglichen sind.


4.4 Schuldeneintreibung

Die Agentur haftet für alle Kosten, die TT bei der Einziehung unbezahlter Beträge entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, angemessene Anwaltskosten, Gebühren des Inkassobüros, Gerichtskosten und Verwaltungskosten.

5. ZAHLUNGSARTEN

5.1 Akzeptierte Zahlungsmethoden

TT akzeptiert nach vorheriger Vereinbarung folgende Zahlungsarten:

  • Banküberweisung / Überweisung
  • Tickets werden nach Bestätigung des Geldeingangs auf dem angegebenen Konto von TT ausgestellt. Sämtliche Banküberweisungskosten trägt die Agentur.
  • Zahlung über Zahlungsgateway:

1. Kreditkarte/Debitkarte: Tickets werden sofort nach erfolgreicher Ladeautorisierung ausgestellt. Die Agentur garantiert, dass sie berechtigt ist, jede zur Zahlung vorgelegte Karte zu verwenden.

2. UPI-Zahlungen (indische Kunden) – Es können Zahlungsgebühren anfallen

3. Net Banking (indische Kunden) – Je nach Bank können Zahlungsgebühren anfallen.

4. Voreingestelltes Einzahlungskonto

  • Agenturen können bei TT ein Einlagenguthaben führen. Die Buchungsbeträge werden in Echtzeit abgebucht. Die Ausstellung der Tickets erfolgt automatisch nach der Buchungsbestätigung. Die Agentur muss sicherstellen, dass das Depotkonto jederzeit ausreichend gedeckt ist.

5.2 Datensicherheit

TT speichert keine Kartendaten auf seinen Servern. Die gesamte Zahlungsabwicklung entspricht den PCI DSS Level 1-Standards. Die Datenübertragung erfolgt mittels SSL/TLS-Verschlüsselung.


5.3 Währung

Alle Transaktionen werden in der auf der Plattform oder Rechnung angegebenen Währung abgewickelt. Wenn die Bankkartenwährung der Agentur von der Rechnungswährung von TT abweicht, liegen die von der Bank der Agentur angewandten Umrechnungskurse außerhalb der Kontrolle von TT.

6. STORNIERUNGEN, UMTAUSCH & RÜCKERSTATTUNGEN

6.1 Stornierungen und Rückerstattungen

  • Der Anspruch auf Rückerstattung richtet sich streng nach den Tarifbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Nicht erstattungsfähige Tickets werden nicht erstattet.
  • Alle Rückerstattungsanträge müssen schriftlich über die Plattform oder beim TT Operations-Team eingereicht werden.
  • Genehmigte Rückerstattungen unterliegen der Rückerstattungsbearbeitungsgebühr von TT, zusätzlich zu etwaigen Stornierungsstrafen der Fluggesellschaft.
  • Rückerstattungsbeträge werden nach Ermessen von TT innerhalb der von der Fluggesellschaft festgelegten Frist dem Depotkonto der Agentur gutgeschrieben oder über die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet.
  • Eine Rückerstattung in bar ist nicht möglich.


6.2 Umtausch / Datumsänderungen

  • Der Umtausch von Tickets oder Datumsänderungen unterliegen den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft und können Umbuchungsgebühren der Fluggesellschaft sowie die Umtauschgebühr von TT nach sich ziehen.
  • Die Agentur muss vor dem ursprünglichen Abflug Änderungen über die Plattform beantragen. Änderungen nach der Abreise sind nicht gestattet.

6.3 Rückbuchungen

Rückbuchungen, die ohne vorherige schriftliche Mitteilung an TT und ohne Lösungsversuch mit TT erfolgen, gelten als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung. Für jede Rückbuchung fällt zusätzlich zur vollständigen Rückerstattung des ursprünglichen Betrags eine Bearbeitungsgebühr für die Rückbuchung an, wie in der Gebührenordnung aufgeführt. TT behält sich das Recht vor, das Konto der Agentur bei Einleitung einer Rückbuchung zu sperren oder zu kündigen.

7. FLUGPLANÄNDERUNGEN, FLUGSTÖRUNGEN UND HÖHERE GEWALT

7.1 Flugplanänderungen

TT ist nicht verantwortlich für Flugplanänderungen, Routenänderungen, Annullierungen, Verspätungen oder betriebliche Entscheidungen der Fluggesellschaft. Es liegt in der Verantwortung der Agentur, Passagiere mindestens 72 Stunden vor Abflug über die Verpflichtung zu informieren, ihre Flüge bei der ausführenden Fluggesellschaft erneut zu bestätigen.


7.2 Pflichten des Passagiers

  • Passagiere müssen innerhalb des von der Fluggesellschaft festgelegten Check-in-Fensters einchecken.
  • Wenn die Fluggesellschaft den Online-Check-in vorschreibt, kann die Nichtbeachtung zu zusätzlichen Check-in-Gebühren am Flughafen führen, für die TT keine Verantwortung trägt.
  • Die Passagiere sind für die Einhaltung aller Flughafen-, Zoll-, Einwanderungs- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.


7.3 Höhere Gewalt

TT haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, Regierungsmaßnahmen, Unruhen, Krieg, Streiks oder den Ausfall von Systemen Dritter (einschließlich Flugreservierungssystemen und GDS-Plattformen).

8. PÄSSE, VISA UND EINWANDERUNG

Die Agentur übernimmt die volle Verantwortung für die Beratung ihrer Kunden über die geltenden Pass-, Visa- und Einwanderungsbestimmungen für alle Länder auf der Reiseroute, einschließlich Transitzielen. TT überprüft oder gewährleistet nicht, dass die Reisedokumente eines Passagiers ausreichend sind.

Die Agentur verweist Kunden auf maßgebliche Ressourcen, einschließlich des IATA Travel Centre (www.iatatravelcentre.com) und die zuständige Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes.

TT übernimmt keine Haftung für Passagiere, denen die Beförderung verweigert wird, denen die Einreise verweigert wird, die aufgrund unzureichender oder ungültiger Reisedokumente festgehalten oder zurückgeführt werden.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1 Vermittlerrolle

TT fungiert als Vermittler zwischen der Agentur und der Fluggesellschaft oder anderen Reisedienstleistern. TT ist nicht der Beförderer, Hotelbetreiber oder direkte Anbieter der zugrunde liegenden Reiseleistung.


9.2 Gewährleistungsausschluss

TT lehnt alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Beschreibung von Tickets und Reisedienstleistungen. TT übernimmt keine Gewähr für einen unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb der Plattform.


9.3 Haftungsbegrenzung

Soweit gesetzlich zulässig, darf die gesamte Gesamthaftung von TT gegenüber der Agentur, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder auf andere Weise, den Betrag der spezifischen Rechnung, die den Anspruch begründet, nicht überschreiten.


9.4 Ausschluss von Folgeschäden

TT haftet in keinem Fall für indirekte, zufällige, besondere, exemplarische, Folge- oder Strafschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Geschäftsverlusten, Datenverlusten oder anderen wirtschaftlichen Verlusten, selbst wenn TT auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.


10. SCHADENERSATZ

Die Agentur verpflichtet sich, Travel Terminus, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Vertreter (gemeinsam „entschädigte Parteien“) zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Strafen, Bußgeldern, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben:

  • Jeder Verstoß der Agentur gegen diese Vereinbarung;
  • Jegliche fahrlässige oder unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung der Agentur, ihrer Mitarbeiter oder Unterbeauftragten;
  • Alle Ansprüche eines Passagiers oder Endkunden gegenüber TT im Zusammenhang mit von der Agentur vorgenommenen Buchungen;
  • Das Versäumnis der Agentur, geltende Gesetze, Vorschriften oder Tarifregeln der Fluggesellschaft einzuhalten;
  • Jegliche falschen Angaben der Agentur gegenüber ihren Kunden hinsichtlich des Umfangs oder der Bedingungen der Reiseleistungen.

11. VERTRAULICHKEIT

Alle der Agentur von TT zur Verfügung gestellten Tarife, Nettotarife, Provisionsstrukturen, Backoffice-Daten und Preisinformationen unterliegen strengster Vertraulichkeit. Die Agentur verpflichtet sich, diese Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TT an Dritte, Konkurrenten oder unbefugte Personen weiterzugeben.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren.

12. GEISTIGES EIGENTUM

Alle Inhalte, Software, Markenzeichen, Markenzeichen, Logos, Systemdesigns, Buchungsmaschinencodes und zugehörigen Dokumentationen auf der Plattform sind das ausschließliche geistige Eigentum von Travel Terminus. Der Agentur wird eine beschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Plattform ausschließlich zum Zweck der Buchung von Reisedienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung gewährt.

Die Agentur darf Inhalte oder Software der Plattform ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TT nicht reproduzieren, erneut veröffentlichen, kopieren, verteilen, modifizieren, zurückentwickeln oder daraus abgeleitete Werke erstellen.


13. AUSSETZUNG & KÜNDIGUNG

13.1 Aussetzung

TT kann den Zugang zur Plattform der Agentur mit oder ohne Vorankündigung unter folgenden Umständen sperren:

  • Nichtzahlung einer ausstehenden Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum;
  • Verdacht auf betrügerische Aktivitäten oder Missbrauch der Plattform;
  • Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung;
  • Alle rechtlichen, behördlichen oder Compliance-Bedenken.


13.2 Kündigung

Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen. TT kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Agentur zahlungsunfähig wird, ein Konkurs- oder Liquidationsverfahren einleitet, mit ihren Gläubigern einen Vergleich trifft oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt. Mit der Kündigung werden alle ausstehenden Beträge sofort fällig und zahlbar.


13.3 Wirkung der Kündigung

Nach der Kündigung muss die Agentur jegliche Nutzung der Plattform unverzüglich einstellen. Alle vor der Kündigung bestätigten Buchungen werden vorbehaltlich der geltenden Tarifregeln und Zahlungsverpflichtungen berücksichtigt. Das Recht von TT, ausstehende Schulden einzufordern und Geheimhaltungspflichten durchzusetzen, überdauert die Kündigung.


14. DATENSCHUTZ & DATENSCHUTZ

TT erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Personals und der Passagiere der Agentur in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, gegebenenfalls der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Agentur gewährleistet, dass sie alle erforderlichen Einwilligungen der Passagiere zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an TT und die jeweilige Fluggesellschaft zum Zweck der Buchung und Durchführung von Reiseleistungen eingeholt hat.

TT wird personenbezogene Daten von Passagieren oder Agenturen nicht an Dritte verkaufen oder weitergeben, es sei denn, dies ist für die Erbringung von Reisedienstleistungen, die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen oder die Betrugsprävention erforderlich.


15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

15.1 Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung stellt zusammen mit allen anwendbaren Rechnungen und veröffentlichten Gebührenplänen die gesamte Vereinbarung zwischen TT und der Agentur dar und ersetzt alle vorherigen Verhandlungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand.


15.2 Änderungen

TT behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern. Änderungen werden über die Plattform oder per E-Mail an die registrierte Adresse der Agentur mitgeteilt. Die weitere Nutzung der Plattform nach Bekanntgabe der Änderungen gilt als Zustimmung.


15.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.


15.4 Verzicht

Das Versäumnis von TT, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung in einem späteren Fall dar.


15.5 Zuordnung

Die Agentur darf keine ihrer Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TT abtreten oder übertragen. TT kann seine Rechte und Pflichten ohne Einschränkung an jedes verbundene Unternehmen oder Nachfolgeunternehmen übertragen.


15.6 Hinweise

Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und per E-Mail an die registrierten Adressen jeder Partei oder per Einschreiben zugestellt werden. Mitteilungen per E-Mail gelten mit der Bestätigung der Zustellung als zugegangen.

16. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Indiens und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, sollen zunächst durch gutgläubige Verhandlungen zwischen den Parteien gütlich beigelegt werden.

Wenn der Streit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beginn der Verhandlungen beigelegt wird, wird er an ein verbindliches Schiedsverfahren gemäß dem Arbitration and Conciliation Act von 1996 (in der jeweils gültigen Fassung) weitergeleitet. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Ahmedabad, Gujarat, Indien. Das Verfahren wird in englischer Sprache geführt.

Nichts in dieser Klausel hindert eine der Parteien daran, bei einem zuständigen Gericht eine dringende einstweilige Verfügung oder einen anderen gerechten Rechtsbehelf zu beantragen.